Bisher auf Papier, nun digital: von der AU zur eAU

Ab 01.01.2023 bleibt Arbeitnehmer:innen das Weiterleiten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) an die Betriebsstätte erspart. 

Diese ist lediglich noch als Papierbescheinigung ein Beweismittel, um in Störfällen (fehlgeschlagene Übermittlung im elektronischen Verfahren) das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , ausgestellt durch die Arztpraxen erfolgt nach dem bisherigen Verfahren in 4-facher Ausfertigung:

  • das Original geht an die Krankenkasse,
  • ein Durchschlag an den Patienten oder die Patientin,
  • ein weiterer Durchschlag an den Arbeitgeber oder an die Arbeitgeberin und
  • ein Durchschlag verbleibt in der Arztpraxis.

 

Für die Übermittlung an die Krankenkasse und an die Arbeitgeber:innen war bisher noch der Patient oder die Patientin verantwortlich.

Die Digitalisierung wird zukünftig auch hier Einzug halten:

Seit dem 01. Oktober 2021 ist es für krankschreibende Ärzte und Ärztinnen verpflichtend, die Krankmeldungen von Arbeitgebern digital an die Krankenkassen zu übermitteln, diese Frist wurde dann noch mit einer Übergangsphase bis Ende Juni auf den 01. Juli 2022 nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verlängert, deren Übermittlung muss verpflichtend über den Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfolgen.

Bis Januar 2023 wird das digitale Vorgehen dann für alle Arbeitgeber:innen verpflichtend, bis dahin haben Sie Zeit, die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

In erster Linie sollen die Prozesse und Abläufe vereinfacht werden. Der Umwelt zuliebe müssen keine 77 Millionen Krankschreibungen mehrfach gedruckt werden.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist es deutlich bequemer, da sie sich entweder telefonisch, per E-Mail oder persönlich krankmelden können und nicht mehr an das rechtzeitige Übergeben der AU denken müssen.

Hierzu entfällt auch die gesetzliche Frist zur Einreichung der Krankmeldung, da nach Krankmeldung durch die Arztpraxis über die GKV Server digital an die Krankenkasse übermittelt wird.

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält nur noch einen Papierausdruck als Arbeitsunfähigkeitsbestätigung für seine Unterlagen.

Vorteile für den Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen sind vor allem die einfache Integration in die vorhandene Zeiterfassung, die Krankmeldung liegt durch digitale Übertragung schnell im eigenen System vor und geht nicht mehr verloren. Dadurch lassen sich Fehlzeiten und Krankheitsquoten ebenfalls leichter erfassen.

Digitale Personal- und Krankenakte lassen sich durch die Zentralisierung verbinden.

Unser Partner digital ZEIT bietet mit der AVERO Zeiterfassung und Stammdatenerfassung für die eAU die passende Lösung für die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Lassen Sie sich gerne beraten!

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