Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: In Deutschland gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Wie wirkt sich das auf Vertrauensarbeitszeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice aus?
Ab 01.01.2023 bleibt Arbeitnehmer:innen das Weiterleiten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) an die Betriebsstätte erspart.
Diese ist lediglich noch als Papierbescheinigung ein Beweismittel, um in Störfällen (fehlgeschlagene Übermittlung im elektronischen Verfahren) das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können.
ALLinONE Netzwerke GmbH
Rosenweg 3
86641 Rain am Lech
Telefon: +49 (0) 9090 9690-0
E-Mail: hello@ALLinONE.de
© 2024 ALLinONE